CORONA-LOCKDOWN 2 – Tranings- & Schießbetrieb
Der WSV hat im neuen Newsletter darüber berichtet vom Ministerium eine genaue Auskunft über die Möglichkeit des Trainingsbetriebes bekommen zu haben. Daran halten wir uns selbstverständlich und öffnen für unsere Schützen unter Einhaltung aller Gebote das Schützenhaus.
WICHTIG: Es gelten nach wie vor die gesetzlichen Bestimmung (Aufsicht etc.). Außerdem sind fürs gesamte Schützenhaus maximal zwei Schützen für den zeitgleichen Aufenthalt erlaubt. Dabei ist es egal ob die Stände von einander getrennt sind (SpoPi, KK, LG…) oder nicht. Gegenseitige Rücksichtnahme ist vorausgesetzt. Wer gerne Trainieren möchte darf sich beim Schießleiter oder beim 2. Vorstand melden. Training ohne Absprache wird nicht geduldet. Weitere Erläuterungen sind im Download einsehbar. “GUT SCHUSS”